Sicherheitsdatenblatt Wissensbasis – Eindeutiger Rezepturidentifikator
Der eindeutige Rezepturidentifikator (UFI) ist ein 16-stelliger Code, der auf dem Etikett von Gemischen anzugeben ist. Die UFI ist ein Element der Benachrichtigung gefährlicher Gemische, das in harmonisierter Form (PCN) erfolgen muss.
Als Ergebnis der Benachrichtigung werden einheitliche Daten für medizinisches Personal in den EU-Mitgliedstaaten verfügbar sein. Durch die Anwendung des Codes können Giftinformationszentren in Notfallsituationen Informationen über das gefährliche Gemisch bereitstellen.
Bestimmungen zur Anwendung des UFIs, sowie zur Kennzeichnung von Gemischen wurden in der Verordnung (EU) 2017/542 der Kommission angekündigt, mit der die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) durch Hinzufügen eines neuen Anhangs (VIII) geändert wird. Diese Bestimmungen sind für alle Mitgliedstaaten des EWR verbindlich.
Im Besitz des UFI-Codes (der den Behörden während der Benachrichtigung mitgeteilt wird) ist die Zusammensetzung eines bestimmten Gemisches klar erkennbar, so dass im Notfall schnell reagiert werden kann. Gleichzeitig wird auch die sichere Handhabung der Zusammensetzung ermöglicht. Nur die zuständige Behörde (des Mitgliedstaates) wird über die bei der Benachrichtigung angegebenen Daten informiert.
Ansatz basierend auf das Gemisch
Eine angegebene Zusammensetzung eines Gemisches ist durch einen angegebenen eindeutigen Rezepturidentifikator gekennzeichnet.
Produkte mit gleicher Zusammensetzung, aber unterschiedlichen Phantasienamen (daher wird dieselbe Mischung mit unterschiedlichen Handelsnamen auf den Markt gebracht) erhalten den gleichen UFI-Code.
Ansatz basierend auf das Produkt
Alle Produkte erhalten einzelne Rezepturidentifikatoren.
In diesem Fall hat ein Produkt mehrere UFI-Codes. Dies gilt in Fällen, in denen ein Gemisch mit verschiedenen Phantasienamen (Produktnamen) in Verkehr gebracht wird.
Für ein besseres Verständnis der auf Gemischen und Produkten basierenden Ansätze ist es wichtig, die Definition von Gemischen und Produkten zu bestimmen:
Gemisch:
Enthält mindestens zwei Inhaltsstoffe (bei denen es sich auch um einen Stoff und ein Gemisch handeln kann (MiM – Gemisch in Gemisch).
Die Eigenschaften eines Gemisches werden hauptsächlich durch seine Zusammensetzung und physikalisch-chemischen Eigenschaften bestimmt.
Produkt:
Zum Verkauf bestimmte Gemisch, die durch einen Handelsnamen (Phantasienamen) gekennzeichnet ist und deren Merkmale hauptsächlich durch die Verpackung, die Kennzeichnung und die Produktkategorie bestimmt werden.
Marktorientierter Ansatz:
Die gleichen Gemische erhalten verschiedene Rezepturidentifikatoren, wenn sie in verschiedenen Ländern auf dem Markt gebracht werden.
Beispielweise ist “Produkt 1” in Deutschland auf dem Markt gebracht und erhaltet einen eindeutigen Rezepturidentifikator (“UFI 1”), aber “Produkt 1” ist auch in Spanien auf dem Markt gebracht; hier erhaltet es einen anderen (“UFI 2”) Code.
Sprach-/Etikettenorientierter Ansatz
Ähnlich zum „marktorientierten Ansatz“, berücksichtigt dieser jedoch auch die Tatsache, dass die Amtssprache einiger Länder dieselbe sein kann (z. B. die deutsche Sprache in Deutschland, Österreich).
Jede der oben genannten Strategien kann korrekt sein, bis das folgende Grundprinzip nicht verletzt wird:
Der UFI muss eine bestimmte Zusammensetzung bestimmen und kann niemals Gemische mit unterschiedlicher Zusammensetzung anzeigen!
Der UFI-Generator ist eine kostenlose Webapplikation, die online (im Browser) verwendet werden kann und in allen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar ist.
Der eindeutige UFI-Code kann durch Angabe der Chargennummer des Gemisches erstellt werden.
Wichtig!
Die Aktualisierung des UFIs ist erforderlich:
Bei einer Änderung der Zusammensetzung (wenn der Änderungsgrad innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen liegt, siehe: unten) muss der UFI eine neue Formulierungsnummer zugewiesen werden.
Der UFI-Code bleibt derselbe, nur die Identifikationsnummer ändert sich.
Erstellung eines neuen UFIs* ist in folgenden Fällen erforderlich:
Änderung der Konzentration der Bestandteile des Gemisches, die die Erstellung eines neuen UFIs erforderlich macht:
Konzentration der Bestandteile im Gemisch (Änderungsgrad):
Schritte, die nach der Erstellung einer neuen UFI durchgeführt werden müssen:
Die Erstellung eines neuen UFIs ist nicht erforderlich, wenn:
Weitere Informationen im Zusammenhang mit der Aktualisierungspflicht der PCN-Benachrichtigung
Wenn der nachgeschaltete Anwender ein Gemisch (MIM – Gemisch in Gemisch) zur Formulierung des Gemisches verwendet, ist es ausreichend, den UFI-Code anstelle der Zusammensetzung des Gemisches zu kennen.
Der praktische Hintergrund hierfür ist, dass praktisch jeder Bestandteil bei der Benachrichtigung angegeben werden muss, was bei einem „Gemisch in Gemisch“-Produkttyp zu ernsthaften Schwierigkeiten führen kann. Die Zusammensetzung des verwendeten Gemisches wurde wahrscheinlich früher in der Lieferkette angegeben, sodass nach Kenntnis des UFIs die möglichen Gefahren auch der Behörde bekannt sind. Selbstverständlich muss der eindeutige Produktidentifikator des zur Formulierung des Gemisches verwendeten Gemisches nicht auf dem Etikett angegeben werden (der Code des Endprodukts muss darauf angegeben werden), daher kann die Preisgabe vertraulicher Informationen ausgeschlossen werden vermieden werden.
Unter Berücksichtigung der obigen Informationen ist es eindeutig, die Änderungen der UFI-Nummer des Gemisches in der Lieferkette mitzuteilen, da in solchen Fällen die Parteien, die das Gemisch zur Formulierung eines eigenen Gemisches verwenden, ihre eigenen Angaben aktualisieren müssen.
Weitere Informationen zur Platzierung des eindeutigen Rezepturidentifikators und zur CLP-Kennzeichnung finden Sie in unserem Artikel „CLP-Kennzeichnung, Kennzeichnung in der Praxis“.