Sicherheitsdatenblatt Wissensbasis – Scherheitshinweis
Gefahren- und Sicherheitshinweise werden unter Verwendung einer eindeutigen alphanumerischen Kodierung, die aus einem Buchstaben und drei Zahlen besteht, folgendermaßen kodifiziert:
Ihre Etiketten sollten die relevanten Sicherheitshinweise enthalten (CLP-Artikel 22), die Maßnahmen empfehlen, um schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umgebung, die aus den mit Ihrem Stoff oder Gemisch verbundenen Gefahren entstehen, zu begrenzen oder zu vermeiden. Der vollständige Satz von Sicherheitshinweisen, die der jeweiligen Einstufung entsprechen, ist in den Tabellen in Anhang I Teile 2 bis 5 CLP festgelegt, in denen die für die einzelnen Gefahrenklassen erforderlichen Kennzeichnungselemente aufgeführt sind.
Die Sicherheitshinweise müssen gemäß Artikel 28 und Anhang IV Teil 1 CLP ausgewählt sein. Bei der Auswahl werden auch die verwendeten Gefahrenhinweise und die beabsichtigte(n) oder ermittelte(n) Verwendung(en) des Stoffes oder Gemisches berücksichtigt. Auf dem Kennzeichnungsetikett erscheinen in der Regel nicht mehr als sechs Sicherheitshinweise, es sei denn, die Art und die Schwere der Gefahren machen eine größere Anzahl erforderlich. Als weitere Hilfe bei der Auswahl der am besten geeigneten Sicherheitshinweise werden zu gegebener Zeit weitere Leitlinien erscheinen.
In Anhang IV Teil 2 CLP sind die genauen Wortlaute der Sicherheitshinweise angegeben, wie sie auf den Kennzeichnungsetiketten erscheinen.c Auf dem Kennzeichnungsetikett sind die Sicherheitshinweise in einer Sprache mit den Gefahrenhinweisen in der gleichen Sprache zusammen gruppiert angeordnet.
Die überarbeitete Liste der Sicherheitshinweise enthält in roter Markierun die neuen oder bereits geänderten Hinweisen, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2019/521 der Kommission ab dem 17. Oktober 2020 gültig sind.
EN I DE I FR I ES I IT I PL I CS I RO I SL I SK I HU
In Kraft ab 17. Oktober 2020
P101 – Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 – Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 – Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.
P201 – Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202 – Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P210 – Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P211 – Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P212 – Erhitzen unter Einschluss und Reduzierung des Desensibilisierungsmittels vermeiden.
P220 – Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten.
P222 – Keinen Kontakt mit Luft zulassen.
P223 – Keinen Kontakt mit Wasser zulassen.
P230 – Feucht halten mit …
P231 – Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren.
P232 – Vor Feuchtigkeit schützen.
P233 – Behälter dicht verschlossen halten.
P234 – Nur in Originalverpackung aufbewahren.
P235 – Kühl halten.
P240 – Behälter und zu befüllende Anlage erden.
P241 – Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/ Beleuchtungs-/…] Geräte verwenden.
P242 – Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
P243 – Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.
P244 – Ventile und Ausrüstungsteile öl- und fettfrei halten.
P250 – Nicht schleifen/stoßen/reiben/… .
P251 – Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P260 – Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P261 – Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/ Aerosol vermeiden.
P262 – Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
P263 – Berührung während Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden.
P264 – Nach Gebrauch … gründlich waschen.
P270 – Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P271 – Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P272 – Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
P273 – Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 – Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz/… tragen
P282 – Schutzhandschuhe mit Kälteisolierung und zusätzlich Gesichtsschild oder Augenschutz tragen.
P283 – Schwer entflammbare oder flammhemmende Kleidung tragen.
P284 – [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen.
P231 + P232 – Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren. Vor Feuchtigkeit schützen.
P301 – BEI VERSCHLUCKEN:
P302 – BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT:
P303 – BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):
P304 – BEI EINATMEN:
P305 – BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN:
P306 – BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG:
P308 – BEI Exposition oder falls betroffen
P310 – Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/…/anrufen.
P311 – GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/…/anrufen.
P312 – Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/…/anrufen.
P313 – Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P314 – Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P315 – Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P320 – Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).
P321 – Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).
P330 – Mund ausspülen.
P331 – KEIN Erbrechen herbeiführen.
P332 – Bei Hautreizung:
P333 – Bei Hautreizung oder -ausschlag:
P334 – In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen].
P335 – Lose Partikel von der Haut abbürsten.
P336 – Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben.
P337 – Bei anhaltender Augenreizung:
P338 – Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
P340 – Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P342 – Bei Symptomen der Atemwege:
P351 – Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
P352 – Mit viel Wasser/…/waschen.
P353 – Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
P360 – Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen.
P361 – Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
P362 – Kontaminierte Kleidung ausziehen.
P363 – Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
P364 – Und vor erneutem Tragen waschen.
P370 – Bei Brand:
P371 – Bei Großbrand und großen Mengen:
P372 – Explosionsgefahr.
P373 – KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/ Gemische/Erzeugnisse erreicht.
P375 – Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
P376 – Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich.
P377 – Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.
P378 – … zum Löschen verwenden.
P380 – Umgebung räumen.
P381 – Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen.
P390 – Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
P391 – Verschüttete Mengen aufnehmen.
P301 + P310 – BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/…/anrufen.
P301 + P312 – BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/…/anrufen.
P301 + P330 + P331 – BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen
P302 + P334 – BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: In kaltes Wasser tauchen oder nassen Verband anlegen.
P302 + P352 – BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/…/waschen.
P303 + P361 + P353 – BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
P304 + P340 – BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P305 + P351 + P338 – BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P306 + P360 – BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen.
P308 + P311 – BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/…/anrufen.
P308 + P313 – BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P332 + P313 – Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P333 + P313 – Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P337 + P313 – Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P342 + P311 – Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/…/anrufen.
P361 + P364 – Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P362 + P364 – Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P370 + P376 – Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich.
P370 + P378 – Bei Brand: … zum Löschen verwenden.
P370 + P380 + P375 – Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
P371 + P380 + P375 – Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
P401 – Aufbewahren gemäß … .
P402 – An einem trockenen Ort aufbewahren.
P403 – An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P404 – In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.
P405 – Unter Verschluss aufbewahren.
P406 – In korrosionsbeständigem/… Behälter mit widerstandsfähiger Innenauskleidung aufbewahren.
P407 – Luftspalt zwischen Stapeln oder Paletten lassen.
P410 – Vor Sonnenbestrahlung schützen.
P411 – Bei Temperaturen nicht über … °C/…°F aufbewahren.
P412 – Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
P413 – Schüttgut in Mengen von mehr als … kg/… lbs bei Temperaturen nicht über … °C/… °F aufbewahren.
P420 – Getrennt aufbewahren.
P402 + P404 – An einem trockenen Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.
P403 + P233 – An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P403 + P235 – An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
P410 + P403 – Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P410 + P412 – Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
P501 – Inhalt/Behälter … zuführen.
P502 – Informationen zur Wiederverwendung oder Wiederverwertung beim Hersteller oder Lieferanten erfragen.
P503 – Informationen zur Entsorgung/Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/ Lieferanten/… erfragen