Kompass zur chemischen Sicherheit

MSDS-Europe – Kompass zur chemischen Sicherheit

Fachartikel, nützliche Hintergrundinformationen und Analysen zur chemischen Sicherheit.

Unser Ziel ist, Fachleuten auf dem Gebiet der chemischen Sicherheit, sowie Unternehmen, die von Vorschriften betroffen sind, aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck erweitern und aktualisieren wir kontinuierlich den Inhalt unserer Website.

Die richtige Richtung in chemische Sicherheit…

 

Fachartikel, Analysen

 

Titandioxid, ein falsch interpretierter Farbstoff – eher ein Risiko als eine Gefahr

Grundkenntnisse und Hinweise zur Auslegung der Titandioxid-Bestimmungen der Verordnung (EU) 2020/217, die am 1. Oktober 2021 in Kraft treten wird.

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PCN Benachrichtigung

Die einheitliche, harmonisierte Benachrichtigung von Gemischen mit einem eindeutigen Rezepturidentifikator (UFI) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2017/542 (PCN-Benachrichtigung) bietet in allen EWG-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Informationen über das Gemisch in einer Notfallsituation schnell zu angeben.

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Informationen zur Anwendung des UFIs (eindeutiger Rezepturidentifikator)

Der eindeutige Rezepturidentifikator (UFI) ist ein 16-stelliger Code, der auf dem Etikett von Gemischen anzugeben ist. Die UFI ist ein Element der Benachrichtigung gefährlicher Gemische, das in harmonisierter Form (PCN) erfolgen muss.

Als Ergebnis der Benachrichtigung werden einheitliche Daten für medizinisches Personal in den EU-Mitgliedstaaten verfügbar sein. Durch die Anwendung des Codes können Giftinformationszentren in Notfallsituationen Informationen über das gefährliche Gemisch bereitstellen.

Bestimmungen zur Anwendung des UFIs, sowie zur Kennzeichnung von Gemischen wurden in der Verordnung (EU) 2017/542 der Kommission angekündigt, mit der die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) durch Hinzufügen eines neuen Anhangs (VIII) geändert wird. Diese Bestimmungen sind für alle Mitgliedstaaten des EWR verbindlich.

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Einfach über das Sicherheitsdatenblatt

Das Dokument, das für chemische Produkte beigefügt ist, kann nur in diesem Fall als „Sicherheitsdatenblatt“ betrachtet werden, wenn es die Form- und Inhaltselementen der derzeit gültigen und relevanten Vorschriften erfüllt.

Unser Muster des Sicherheitsdatenblatts wurde gemäß den geltenden Vorschriften erstellt und veröffentlicht. Das Munster ist hilfreich bei grundlegender Überprüfung des Sicherheitsdatenblattes des Lieferanten, aber für die Beurteilung der Genauigkeit des Inhalts sind jedoch tiefere fachliche und behördliche Kenntnisse erforderlich.

Was wir unbedingt in Sicherheitsdatenblättern überprüfen müssen

Bevor wir über die Hauptaspekte der Überprüfung des erhaltenen Sicherheitsdatenblatts sprechen, lesen Sie bitte unseren Artikel über die Bedingungen, unter denen ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung gestellt werden muss.

Erster Schritt:

Wir können (und müssen) die Sprache des erhaltenen Sicherheitsdatenblatts überprüfen. Es mag seltsam klingen, aber in bestimmten Fällen kann der Lieferant des chemischen Produkts nicht verpflichtet werden, das Sicherheitsdatenblatt in unserer Sprache zu erstellen. Gleichzeitig geben Unternehmen, die über eine Übersetzungssoftware verfügen, Sicherheitsdatenblätter in der Sprache des Kunden heraus, auch wenn dies gemäß den Vorschriften nicht ihre Aufgabe ist. Von einer Software erstellte Sicherheitsdatenblätter erfordern besondere Vorsicht, da sie aus professioneller Sicht höchst fragwürdig sind. Andererseits kann eine wörtliche Übersetzung durch die Humanressourcen manchmal auch kein angemessenes Ergebnis garantieren. Während der Erstellung und Übersetzung von Sicherheitsdatenblättern kann nur ein kleiner Teil des Arbeitsprozesses als traditionelle Übersetzungsaufgabe angesehen werden. In jedem Fall ist es erforderlich, die nationalen Vorschriften zu berücksichtigen und den Inhalt (z. B. die Einstufung) des Datenblattes zu überprüfen.

Zweiter Schritt:

Die „Gültigkeit“ oder mit alltäglichem Ausdruck das Ablaufdatum des Sicherheitsdatenblatts soll überprüft werden. Aus professioneller Sicht können wir feststellen, dass es keinen Begriff wie „Ablaufdatum“ gibt, aber wir müssen sicherlich anerkennen, dass es Regeln für die Überarbeitung des Sicherheitsdatenblatts gibt.

Weiter Schritte:

Weitere Schritte zur Überprüfung der Angemessenheit des Sicherheitsdatenblatts werden weitgehend von der Tätigkeit des Unternehmens und der „Art“ der verwendeten Stoffe und Gemische bestimmt. Wenn wir als Händler Produkte aus inländischen Quellen kaufen, gefährden wir durch den Erhalt eines unzureichenden Datenblattes, dass unsere Kunden das Produkt nicht kaufen werden und wir Marktverluste erleiden. Wenn wir chemische Produkte in EWR-Ländern kaufen, haben wir möglicherweise andere Aufgaben als „Händler“ am Vertriebsstandort. Solche Aufgaben können die Benachrichtigung (die derzeit verschiedene Regelung wird durch die PCN-Benachrichtigung vereinheitlicht) und die Kennzeichnung sein, die mit einem unzureichenden Datenblatt nicht korrekt durchgeführt werden kann.

Nachgeschaltete Anwender haben mit den erhaltenen Datenblättern wahrscheinlich die meisten Aufgaben. Bitte lesen Sie unsere Zusammenfassung über nützliche Hintergrundinformationen für nachgeschaltete Anwender in Verbindung mit den Sicherheitsdatenblätter. Wir möchten darauf hinweisen, dass nachgeschaltete Anwender auch den Inhalt des mitgelieferten Sicherheitsdatenblattes überprüfen müssen, das von den Behörden bei Vor-Ort-Kontrollen angefordert werden kann.

Praktische Ratschläge zur Erstellung von CLP-Etiketten

Als Vertreiber kann – wenn wir über ein entsprechendes Sicherheitsdatenblatt verfügen – die Kennzeichnungspflicht gemäß Abschnitt 2.2 des Sicherheitsdatenblatts relativ einfach erfüllt werden.

Als Hersteller, nachgeschalteter Anwender oder Importeur müssen wir die Bestimmungen ausführlich kennen, da die Erstellung des Sicherheitsdatenblattes auch die Aufgabe des Unternehmens ist.

Die folgenden Informationen müssen minimal bekannt sein, um die Etiketten für unsere Produkte zu erstellen:

  • Vorschriften der Kennzeichnungspflichten
  • Bewusstsein für Informationsquellen
  • Minimalgröße der Etiketten und Piktogramme
  • Kennzeichnungselemente der Gefahren gemäß CLP-Verordnung
  • weitere Kenntnisse über die Anwendung des UFIs (eindeutiger Rezepturidentifikator)

 

Obligatorischer Abschnitt für ergänzende Informationen

Die meisten Fehler werden wahrscheinlich bei der Erstellung der CLP-Etiketten gemacht. Aufgrund der Bestandteile und besonderen Eigenschaften des Produkts können die Inhaltskriterien praktisch nur erfüllt werden, wenn die Bestimmungen von Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wörtlich befolgt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass sich auch die scheinbar ständigen Gefahrenhinweise (H-Sätze) oder Sicherheitshinweise (P-Sätze) ändern können. Verwenden Sie immer die relevanten und offiziellen Aussagen!

Was Importeure normalerweise vergessen …

Ja, es ist die Meldepflicht für das CLP-Einstufungs- und Kennzeichnungsinventar.

Diese Verpflichtung steht nicht im Zusammenhang mit der üblichen REACH-Registrierung von Einfuhrmengen – vielleicht ist dies der Grund, warum sie weniger beachtet wird. Alle eingeführten Stoffe (reine Stoffe), sowie Stoffe, die gemäß CLP als gefährlich eingestuft sind und in einem Gemisch enthalten sind, was zur Einstufung des Gemisches als gefährlich führt, müssen gemeldet werden.

Bevor Sie mit einer Importaktivität beginnen, empfehlen wir Ihnen, unseren Artikel über die REACH-Verpflichtungen von Herstellern und Importeuren zu lesen.

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