Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDB) – Teil 1

Einführung und rechtlicher Hintergrund

MSDS-EuropeSicherheitsdatenblatt Wissensbasis – Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDB) Teil 1: Einführung und rechtlicher Hintergrund

 

In unserer fünfteiligen Artikelserie führen wir die Leser Schritt für Schritt durch den Prozess der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDB). Wir erklären, was ein SDB ist, warum es wichtig ist und welche rechtlichen Anforderungen (z.B. REACH- und CLP-Verordnungen) dafür gelten.

Wir beantworten auch praktische Fragen zur SDB-Erstellung: für gefährliche Gemische und Stoffe – wann ist ein SDB Pflicht, wer ist für die Erstellung verantwortlich, welche Informationen muss es enthalten und wie sowie in welchen Fällen es aktualisiert werden muss.

(Dieser Leitfaden basiert auf einem offiziellen Dokument vom 7. April 2021, verfügbar hier: „Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern“ – ECHA, 2021.)

 

Was ist ein Sicherheitsdatenblatt (SDB)?

Ein Sicherheitsdatenblatt ist ein Dokument, das detaillierte Informationen über die Eigenschaften, Gefahren und die sichere Verwendung eines gefährlichen Stoffs oder Gemischs bereitstellt.

Zweck des SDB ist es, nachgeschalteten Anwendern (industriellen oder gewerblichen Verwendern, Arbeitnehmern) und Behörden alle Daten bereitzustellen, die für den sicheren Umgang mit dem Produkt notwendig sind. Jede chemische Substanz oder jedes Gemisch, das als gefährlich eingestuft ist, muss gemäß den einschlägigen EU-Vorschriften ein SDB besitzen (und in bestimmten anderen durch diese Vorschriften festgelegten Fällen ebenfalls).

Die standardisierte Struktur eines SDB mit 16 Abschnitten stellt sicher, dass wichtige produktbezogene Informationen klar und geordnet präsentiert werden.

Diese 16 Abschnitte umfassen unter anderem:

  • Produktidentifikation
  • Gefahrenklassifizierung
  • Zusammensetzung
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Brandbekämpfungs- und Umweltschutzmaßnahmen
  • Handhabung, Lagerung
  • Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit
  •  Umwelt sowie Hinweise zur Entsorgung

Ein gut ausgearbeitetes Sicherheitsdatenblatt trägt somit dazu bei, Unfälle und Gesundheitsschäden zu verhindern und unterstützt gleichzeitig die Einhaltung von Vorschriften.

 

Rechtlicher Hintergrund: REACH- und CLP-Verordnungen

Die Anforderungen an SDB werden in erster Linie durch die europäische Chemikalienverordnung REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) definiert.

Artikel 31 der REACH-Verordnung legt fest, in welchen Fällen ein Sicherheitsdatenblatt bereitgestellt werden muss, und die detaillierten Inhaltsanforderungen sind in Anhang II der REACH-Verordnung geregelt. Anhang II wird regelmäßig aktualisiert; zuletzt hat die Verordnung (EU) 2020/878 die Anforderungen an den SDB-Inhalt aktualisiert (beispielsweise wurde die Angabe von endokrinschädigenden Eigenschaften eingeführt). Die offizielle Leitlinie, auf der diese Artikelserie basiert, berücksichtigt ebenfalls diese aktuellen Vorgaben und gibt praktische Hinweise zu deren Umsetzung.

Eng verknüpft mit diesem Thema ist die CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008), die die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen regelt.

Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts muss die Einstufung und Kennzeichnungselemente gemäß der CLP-Verordnung enthalten. Daher erfordert die Erstellung eines SDB Vertrautheit mit den CLP-Gefahrenklassen, Gefahrenpiktogrammen, H-Sätzen und P-Sätzen.

Zusammen gewährleisten die REACH- und CLP-Vorschriften, dass Informationen über gefährliche Stoffe in einem einheitlichen Format an alle weitergegeben werden, die mit dem Produkt arbeiten.

 

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