Dienstleistungen in Bezug auf kosmetische Produkte – CPNP Notifizierung Service
Die Voraussetzung für das Inverkehrbringen eines kosmetischen Mittels in der Europäischen Union ist gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 die Notifizierung über eine zentrale elektronische Schnittstelle, das CPNP (Notifizierungsportal für kosmetische Mittel).
Um das CPNP-Portal nutzen zu können, muss sich der Verwender bei den EU-Login- (früher: ECAS) und SAAS-Systemen registrieren.
Bei Bedarf bieten wir auch Hilfe bei der Registrierung.
Hilfe zur persönliche Registrierung:
Abhängig vom Status des Distributors gibt es zwei Notifizierungstypen:
Im Besitz der Registrierungsinformationen werden die erforderlichen Informationen abhängig vom „Status“ des Anmeldersüber das CPNP-Portal bekannt gegeben.
Anmerkung:
Der Händler ist die verantwortliche Person, wenn er ein kosmetisches Mittel unter seinem eigenen Namen und seiner eigenen Marke in Verkehr bringt oder ein Produkt, das sich bereits in Verkehr befindet, so ändert, dass die Einhaltungder geltenden Anforderungen berührt sein kann.
Wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, wird die CPNP-Notifizierung gemäß den Anforderungen für verantwortliche Personen durchgeführt.
Wir antworten auf die Anfragen per E-Mail oder elektronischer Form innerhalb von 24 Stunden.
Unser Kundenservice unterstützt Sie bei der Auswahl des richtigen Service
Service für die Koordination des gesamten Notifizierungsprozesses für Kosmetikprodukte (Sammlung von Daten, Organisation von Labortests, Erstellung von Etiketten, Erstellung von Sicherheitsbewertungen).