Sicherheitsdatenblatt Wissensbasis – Meldepflicht in das Einstufungs- und Kennzeichnungs-Verzeichnis
Informationen über die Identifizierung, Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes sind der Agentur mitzuteilen.
Die CLP-Notifizierung ist kostenlos, Stoffe müssen innerhalb eines Monats nach dem Datum ihres Inverkehrbringens gemeldet werden.
Hersteller und Importeure, die einen Stoff in Verkehr bringen, haben eine Meldepflicht, wenn der Stoff:
*Beachten Sie bitte, dass Sie einen Stoff, den Sie bereits gemäß der REACH-Verordnung registriert haben, nicht separat melden müssen, wenn die zu meldenden Informationen bereits als Teil des REACH-Registrierungsdossiers bereitgestellt wurden. Dies gilt auch für bestimmte Stoffe, die in Erzeugnissen enthalten sind und für die gemäß Artikel 7 der REACH-Verordnung die Registrierung vorgesehen ist.
Wenn Sie ein nachgeschalteter Anwender sind, der ein Gemisch formuliert, ein Händler oder ein Produzent von Erzeugnissen, müssen Sie der Agentur nicht melden. Dies liegt daran, dass die Meldung Ihres Stoffes bereits in einer früheren Stufe der Lieferkette vorgenommen wurde.
Beachten Sie zudem, dass Sie Informationen, die Sie zur Meldung vorgelegt haben, aktualisieren müssen, falls Sie über neue Informationen verfügen, die zu einer Überarbeitung der Einstufungs- und Kennzeichnungselemente eines Stoffs führen.
* Bei Verwendung des REACH-IT-Systems können die erforderlichen Daten abweichen, und in der Praxis sieht der Prozess anders aus.
Die CLP-Verordnung verpflichtet die Teilnehmer der Industrie aktiv dazu, die Gefahrenklassen zu identifizieren.
Dies kann natürlich auch bedeuten, dass ein Stoff von einzelnen Anmeldern in mehrere verschiedene Gefahrenklassen eingeteilt wird.
Gemäß der CLP-Verordnung müssen sich Anmelder und Registranten nach Kräften bemühen, zu einem einvernehmlichen Eintrag zu gelangen. Sie können Ihren Stoff jedoch von einem anderen Eintrag abweichend einstufen, vorausgesetzt, Sie fügen Ihrer Meldung die Gründe dafür bei.
Falls es jedoch für Ihren Stoff eine harmonisierte Einstufung gibt, stufen Sie gemäß der in Anhang VI Teil 3 CLP aufgeführten harmonisierten Einstufung ein und nennen diese Einstufung in Ihrer Meldung.
Ihre Meldung erfolgt in dem von der Agentur vorgeschriebenen Format. Das Meldungsdossier kann entweder online unter Verwendung des REACH-IT-Werkzeugs erstellt werden, oder es kann in IUCLID 6 (International Uniform Chemical Information Database) erstellt werden.
Vorschläge für eine harmonisierte Einstufung können auch von Herstellern, Importeuren und nachgeschalteten Anwendern eigenverantwortlich vorgelegt werden. Solche Vorschläge müssen sich auf Stoffe beziehen, die karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR-Stoffe) oder Inhalationsallergene sind.
Die Klassifizierungen aller gemäß CLP notifizierten oder unter REACH registrierten Stoffe sind in das bei der Agentur eingerichtete Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis aufgenommen (oder enthalten).
In dem Verzeichnis wird angegeben, ob eine Klassifizierung harmonisiert ist oder ob sie zwischen zwei oder mehreren Anmeldern oder Registranten vereinbart wurde.
Als Hersteller von Stoffen, Importeur von Stoffen oder Gemischen oder nachgeschalteter Anwender tragen Sie alle Informationen, die Sie für die Zwecke der Einstufung und Kennzeichnung Ihres Stoffes oder Gemisches herangezogen haben, zusammen und halten sie zur Verfügung. Diese Informationen werden während eines Zeitraums von mindestens 10 Jahren nach Ihrer letzten Lieferung dieses Stoffes oder Gemisches aufbewahrt.
Als Händler tragen Sie alle Informationen, die Sie für die Zwecke der Kennzeichnung verwendet haben, zusammen und halten sie auf die gleiche Weise verfügbar
Die zuständige Behörde oder die für die Durchsetzung zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem Sie niedergelassen sind, oder die Agentur (ECHA) können Sie auffordern, ihnen alle Informationen, die Sie für die Zwecke der Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP herangezogen haben, vorzulegen.
Sind die von einer zuständigen Behörde angeforderten Informationen jedoch in Ihrer Meldung nach CLP oder Ihrer Registrierung nach REACH enthalten, stehen diese Informationen der Agentur (ECHA) zur Verfügung und die zuständige Behörde wendet sich mit ihrer Anfrage an die Agentur.